Wahlausschreibung

Die Kreis-Wasserwacht-Leitung der Wasserwacht Miltenberg - Obernburg hat gemäß § 3 der Wahlordnung für das Bayerische Rote Kreuz einen Wahlvorbereitungsausschuss gebildet und gleichzeitig festgelegt, dass die Wahl am 

Datum:
27. März 2025
Ort:
BRK ServiceCenter Miltenberg, Burgweg 22, 63897 Miltenberg
Zeit:
18.30 Uhr

durchzuführen ist.

Jugendleiter und stellvertretende Jugendleiter der Kreis-Wasserwacht werden von je zwei stimmberechtigten Jugendleitern aus den Ortsgruppen und zwei amtierenden Jugendleitern der Kreis-Wasserwacht gewählt. Vorschlagsberechtigt sind die Wahlberechtigten. 

Der Wahlvorbereitungsausschuss fordert alle wahlberechtigten Mitglieder auf, Wahlvorschläge bis zum

 17. März 2025, 18.00 Uhr

Schriftlich, per Fax oder per E-Mail einzureichen. Die Wahlvorschläge sind schriftlich an den Wahlvorbereitungsausschuss der Kreiswasserwacht Miltenberg - Obernburg, Römerstraße 93, 63875 Obernburg einzureichen und müssen zum obengenannten Zeitpunkt vorliegen. Wenn möglich, sollte den Wahlvorschlägen die Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen beigefügt werden. Die Einreichung per Fax ist an die Nummer 06022/6181-419

 zu senden. Die Einreichung von Wahlvorschlägen mittels E-Mail (wahlvorschlag@brk-mil.de) ist nur zulässig, wenn der vom Vorschlagenden unterzeichnete Wahlvorschlag als Datei-Anhang zur E-Mail übersendet wird und dieser geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben (z.B. PDF-Anhang).Später eingehende Vorschläge können nicht berücksichtigt werden.

Die amtierende Kreis-Wasserwacht-Leitung legte fest, dass folgende Funktionen zu wählen sind (§ 6 Abs. 4 und § 20 Abs. 3 Ordnung WW)

  1. Vorsitzende/r der Kreiswasserwacht Miltenberg - Obernburg

  2. Stellvertretende/r Vorsitzende/r

  3. Technische Leitung

  4. Stellvertretende Technische Leitung

  5. Jugendleitung

  6. Stellvertretende Jugendleitung

Die Kreis-Wasserwacht-Leitung besteht einschließlich der nach der Jugendordnung gewählten Jugendvertreter aus höchstens 10 stimmberechtigten gewählten Mitgliedern.

Gemäß § 3 Abs. 1 der BRK-Wahlordnung darf nur Wahlvorschläge abgeben, wer bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt ist. 

Der Wahlvorbereitungsausschuss

Michèle Bernard
Vorsitzender

Linda Amrhein
Beisitzer

Alexander Kremer
Beisitzer