Die Qualifikation des Rettungssanitäters kann durch Teilnahme an einer 520-stündigen Ausbildung mit anschließendem Bestehen der Prüfung zur/zum RettungssanitäterIn erreicht werden.
Die Ausbildung gliedert sich in den vierwöchigen Fachlehrgang Rettungsdienst, ein vierwöchiges Praktikum an einer Rettungswache in der Notfallrettung und im qualifizierten Krankentransport, einer vierwöchigen Hospitation in einer Klink sowie der Abschlusswoche mit abschließender Prüfung.
Die/der RettungssanitäterIn assistiert der/dem höher qualifizierten NotfallsanitäterIn, führt lebensrettende Maßnahmen durch und betreut eigenständig Patienten im qualifizierten Krankentransport.
Zusätzlich kann die/der RettungssanitäterIn als FahrerIn des Notarzteinsatzfahrzeuges und des Rettungswagens eingesetzt werden.
In naher Zukunft bietet das BRK die Ausbildung zum technischen Rettungssanitäter an. Die Ausbildung zur/zum RettungssanitäterIn wird dabei durch eine technische Komponente (Führerschein, Fahrertraining u.a.) ergänzt.
Die gesetzliche Grundlage in Bayern bildet die Bayerische Rettungssanitäterverordnung (BayRettSanV).